Digital Services Act – „Zensurmaschine“ oder Lösung aller Probleme?
Grundsätzlich beschäftigt sich der Digital Services Act damit, die Rechte und Sicherheit der europäischen Nutzerinnen auf Online-Plattformen zu sichern. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die seit 2024 schrittweise in allen Mitgliedstaaten gilt. Das bedeutet, die Plattformen werden vermehrt in die Pflicht genommen, Transparenz in Bezug auf ihre Algorithmen zu zeigen und kontrollierend einzugreifen, was illegale Inhalte und Aktivitäten betrifft. Weiters geht es in Bezug auf diese illegalen Inhalte (und hier greift das nationale Recht) darum, dass die Plattformen auch tatsächlich darauf reagieren. Der DSA schafft dabei keine neuen Straftatbestände, sondern setzt bestehendes Recht im digitalen Raum durch. Dies betrifft nicht nur Fälle von Verhetzung bzw. z. B. nationalsozialistischer Wiederbetätigung oder Terroraufrufen, sondern auch klassischen Betrug, der über das Internet ganz neue Dimensionen angenommen hat. KI-manipulierte Inhalte, gestohlene Identitäten, „Love SCAM“ usw. Es geht also um juristisch gesehen mehr oder weniger klar definierte illegale Inhalte.
Anders sieht es beim Thema Desinformation und Propaganda aus. Hier will der DSA die Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen, systematische Kampagnen und Angriffe auf den Informationsraum, speziell im Rahmen der Foreign Interference (z. B. Wahlbeeinflussung etc.), zu erkennen und darauf zu reagieren. Zu diesem Zweck verpflichtet der DSA insbesondere sehr große Plattformen zu regelmäßigen Risikoanalysen in Bezug auf gesellschaftliche, demokratische und sicherheitspolitische Auswirkungen. Diese Risikoanalysen sollen sichtbar machen, wo Plattformdesign, Empfehlungslogiken oder Monetarisierungsmodelle gezielt missbraucht werden können. Dabei geht es explizit um koordinierte Muster und nicht um einzelne Meinungsäußerungen. Hier muss also unterschieden werden: Es geht nicht um individuelle Postings oder „verbotene Botschaften“, sondern um organisiertes, strukturelles Vorgehen feindlich gesinnter destabilisierender Mächte. Da es sich hier auf individueller Ebene explizit auch um nicht verbotene Inhalte handelt, spielt es eine große Rolle, dass nicht einzelne reale Personen für (wenn auch noch so fragwürdige) Inhalte eingeschränkt, gesperrt oder geblockt werden. Die Realität zeigt freilich, dass die Plattformen offensichtlich illegale, betrügerische Inhalte und anonyme Trollprofile nach wie vor nicht in den Griff bekommen, während reale Menschen immer wieder durch Massenreportings (oft durch Trollfarmen) gesperrt werden.
Wie man allerdings, fern von Dämonisierung und Verharmlosung, im Detail mit Social Media umgehen soll und ob wir tatsächlich so tun können, als ob Mark Zuckerberg, Elon Musk und Co. genauso für jeden Buchstaben auf ihren Plattformen verantwortlich sind wie der Herausgeber einer Zeitung, ist ohne Zweifel eine Diskussion, die geführt werden muss. Der DSA sieht dabei ausdrücklich keine Vorabkontrolle von Inhalten durch staatliche Stellen vor.
Digital Services Act keine Zensurmaschine, aber auch nicht die Lösung aller Probleme
Inwiefern sich die Europäische Union und digitale Plattformen einigen können und welche Kompromisse möglich sind, wird die Zukunft zeigen. Unbestritten ist allerdings, dass auch bei einer relativ vollständigen Umsetzung des Digital Services Act und massiver Kooperation der Plattformen die grundlegenden Probleme nicht gelöst werden. Manipulative Inhalte bis hin zur Desinformation sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, jegliche Eingriffe, manchmal schon ein bloßer Faktencheck-Hinweis, werden rasch als „Zensur“ wahrgenommen. Gleichzeitig werden subtile Einflusskampagnen, etwa die Erzählung einseitiger Narrative oder das Whitewashing autoritärer Regime durch „Reiseinfluencer“-Werbevideos, kaum reglementierbar sein. Der DSA darf daher nicht dazu dienen, sich in falscher Sicherheit zu wiegen, und er ersetzt auch nicht dringend benötigte Maßnahmen zur Stärkung von Medienkompetenz und vor allem demokratischer Resilienz gegenüber Einflüssen autoritärer Systeme aller Art. Regulierung kann strukturelle Risiken mindern, sie kann aber gesellschaftliche Konflikte und politische Polarisierung nicht auflösen.
Der Digital Services Act hat zudem keinerlei Einfluss auf die Vielzahl autoritärer Narrative außerhalb des digitalen Raumes. Wir haben es heute mit verschwörungstheoretischen und anti-europäischen Sachbüchern, Talkshowauftritten einschlägiger Personen, schlechtem Journalismus in traditionellen Medien, von Regimen beeinflussten westlichen „Einflussagenten“ sowie propagandistischen Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu tun. All das wird nicht selten ausgeklammert, wenn Social Media zum alleinigen Schlachtfeld des Informationskrieges erklärt wird.
Doch um nicht selbst in die Falle des Strohmannarguments zu tappen: Vielen Unterstützerinnen und Unterstützern des Digital Services Act ist durchaus bewusst, dass er nur eine Maßnahme von vielen zur Erhöhung der Sicherheit darstellt, auch im Hinblick auf propagandistische Einflüsse.
Weiterführende Informationen zum Digital Services Act
- https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act-package
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj
- https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20211209STO19124/digital-services-act-was-aendert-sich-fuer-nutzer
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/digital-services-act-2146028
